Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 24. November 2022 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Budgets 2023
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Erteilung eines Kredits über Fr. 859'000.-- für erine periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Flurwegen und Drainagen sowie eine Erneuerung von Flurwegen
- Erteilung eines Kredits über Fr. 545'000.-- für eine Sanierung der Strasse Luss inklusive Wasser- und Kanalisationsleitungen
- Genehmigung des Budgets 2023 mit einem Steuerfuss von 118 %
- Genehmigung der Gebührentarife 2023
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2022.