Während der Vegetationszeit zwischen April und Ende Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten, bzw. nur insofern erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung von Grundeigentum einhergeht. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände ist untersagt.