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Gesamterneuerungswahlen 28.9.2025

26. Mai 2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderats und der Kommissionen für die Amts­per­iode 2026 bis 2029 statt.

Zu wählen sind 5 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Gemeindeammann und Vi­zeammann, 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission, 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission, 2 Mitglieder des Wahlbüros und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros.

Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberech­tigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeinde­kanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Haupt­wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr einzureichen. Da an diesem Tag die Verwal­tung wegen des Feiertags Mariä Himmelfahrt geschlossen ist, hat das Departe­ment Volkswirtschaft und Inneres die Frist auf Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr festgelegt. Das erfor­derliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kan­didat gültige Stim­men erhalten kann.

Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammans findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird. Werden für die Kommissionen bis Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, we­niger oder gleich viele wählbare Kandidat:innen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen an­gesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl zu vergebender Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahlgewählt erklärt.

Für die Gemeinderatsmitglieder sowie den Gemeindeammann und den Vize­ammann sind keine stillen Wahlen möglich. Es ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzufüh­ren. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. No­vember 2025 statt.

Das Wahlbüro

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