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Mieterwechsel melden

7. September 2026

Wohnungs- und Hausvermieter werden darauf hingewiesen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und ausziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen. Besten Dank.

Einwohnerdienste

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