Mieterwechsel melden
Wohnungs- und Hausvermieter werden darauf hingewiesen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und ausziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen. Besten Dank.
Einwohnerdienste