Fälligkeit der Steuern 2026
Demnächst erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Diese erinnert an den per 31. Oktober 2026 zur Zahlung fälligen Steuerausstand. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Wegenstetten (061 875 92 91) oder finanzverwaltung@wegenstetten.ch. Ab 1. November 2026 werden Verzugszinsen erhoben und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Gemäss Steuergesetz und Steuerverordnung werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnungen für Steuer- und Verzugszinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für jede Mahnung (auch prov. Steuern) werden CHF 35.--, für deren Betreibung CHF 100.00 verrechnet. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 die entsprechend codierten Einzahlungsscheine. Besten Dank für alle fristgerechten Zahlungen.
Abteilung Finanzen