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Fälligkeit der Steuern 2026

9. September 2026

Demnächst erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemein­desteuern 2026. Diese erinnert an den per 31. Oktober 2026 zur Zahlung fälligen Steu­erausstand. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Wegenstetten (061 875 92 91) oder finanzverwaltung@wegenstetten.ch. Ab 1. November 2026 werden Verzugs­zinsen erhoben und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Ge­mäss Steuergesetz und Steuerverordnung werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnungen für Steuer- und Verzugs­zinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für jede Mahnung (auch prov. Steuern) werden CHF 35.--, für deren Betreibung CHF 100.00 verrechnet. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 die entsprechend codierten Einzahlungsscheine. Besten Dank für alle fristgerechten Zahlungen.

Abteilung Finanzen

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