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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urnenstandort

Die Abstimmungsurnen befinden sich im Gemeindehaus und sind am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr für eine persönliche Stimmabgabe geöffnet.

Voraussetzungen

Jede Person mit gültigem Stimmrechtsausweis ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben kann bei der Gemeinde ein Duplikat angefordert werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie sämtliche ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post senden, es in den Gemeindebriefkasten werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens am Sonntagmorgen um 9.45 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eintreffen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • die Stimmzettel sich nicht im Stimmzettelcouvert befinden
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