Kopfzeile

Inhalt

Tempo-20-Begegnungszone Schulgasse und Tempo-30-Zone Lampet

24. Januar 2024

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Wegenstetten am 4. Dezember 2023 folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Einführung Begegnungszone Tempo 20 auf der Schulgasse, Strassenparzelle 260, zwischen Zufahrtsweg Gemeindeverwaltung und Abzweigung Kirchgasse/Kirchrain und in Gegenrichtung; je zweimal "Zonensignal Begegnungszone Tempo 20 mit Halteverbot von Montag bis Freitag, 07.00 bis 1700 Uhr, ausgenommen markierte Parkfelder und Güterumschlag" und "Ende Zonensignal Begegnungszone Tempo 20" mit Bodenmarkierungen "20".

Einführung Tempo 30-Zone Strasse Lampet im Bereich der Mehrzweckhalle (in beiden Richtungen), Strassenparzelle Nr. 183; je zweimal «Zonensignal Tempo 30» und «Ende Zonensignal Tempo 30».

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 25. Januar 2024 bis 23. Februar 2024 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Icon