Leinenpflicht im Wald
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung und kommunalem Polizeireglement im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ihres Führers von der Leine gelassen werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof.