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Leerstehende Wohnungen bitte melden

7. Mai 2024

Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle Einfamilienhäu­ser und einzelne Wohnungen, welche zur Miete oder zum Kauf angeboten wer­den, per Stichtag 1. Juni aber nicht bewohnt sind. Damit eine möglichst umfas­sende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegen­schaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei die per 1. Juni 2024 leer stehen­den Häuser und Woh­nungen zu melden, unter Angabe der Grösse (Anzahl Zim­mer). Für die telefonische Meldung (061 875 92 92) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindekanzlei@wegenstetten.ch) bis zum 3. Juni danken wir Ihnen.

 

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