Leerstehende Wohnungen bitte melden
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle Einfamilienhäuser und einzelne Wohnungen, welche zur Miete oder zum Kauf angeboten werden, per Stichtag 1. Juni aber nicht bewohnt sind. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, der Gemeindekanzlei die per 1. Juni 2024 leer stehenden Häuser und Wohnungen zu melden, unter Angabe der Grösse (Anzahl Zimmer). Für die telefonische Meldung (061 875 92 92) oder eine Mitteilung per E-Mail (gemeindekanzlei@wegenstetten.ch) bis zum 3. Juni danken wir Ihnen.