Die Entsorgung von Hauskehricht in den öffentlichen Abfall- und Robidog-Eimern ist nicht gestattet. In Robidog-Behältern dürfen lediglich Hundekot-Sammelsäcke deponiert werden und öffentliche Abfallkörbe dienen ausschliesslich der Aufnahme von unterwegs anfallenden Kleinabfällen. Keinesfalls dürfen Haushaltabfällen oder sperrige Gegenständen bei diesen Sammelstellen deponiert werden. Auch das Entsorgen von Abfällen in der Kanalisation oder in öffentlichen Gewässern ist verboten, ebenso das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen im Freien (Flur, Wald, öffentliche Anlagen, Strassen). Die Bevölkerung wird gebeten, Fehlbare auf ihr unrechtmässiges Verhalten aufmerksam zu machen oder sie der Gemeindekanzlei zu melden. Der Gemeinderat kann gemäss Abfallreglement und Gemeindegesetz im Rahmen seiner Bussenkompetenz illegales Entsorgen mit Strafbefehl ahnden.