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Gemeindeversammlungsbeschlüsse

27. Juni 2025

Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbür­ger­ge­meinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindever­sammlungen vom 26. Juni 2025 veröffent­licht:

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  4. Genehmigung eines Kredits über Fr. 552'600.-- für eine Sanierung der Strasse Kirchrain, inkl. Wasser- und Abwasserleitungen)
  5. Genehmigung der Kreditabrechnungen Luss (Strassenbau sowie Wasser- und Kanalisationsleitung)
  6. Neufestsetzung der Gemeinderatsbesoldung ab dem Jahr 2026

Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemein­deversammlung der Urnenab­stimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtig­ten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schrift­lich verlangt wird. Zwecks Einrei­chung eines Refe­rendumsbegehrens kann bei der Ge­meindekanzlei eine Un­terschrif­tenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriften­samm­lung kann der Wortlaut des Begehrens der Ge­meinde­kanz­lei zur Vorprüfung einge­reicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025.

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