Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 26. Juni 2025 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Genehmigung eines Kredits über Fr. 552'600.-- für eine Sanierung der Strasse Kirchrain, inkl. Wasser- und Abwasserleitungen)
- Genehmigung der Kreditabrechnungen Luss (Strassenbau sowie Wasser- und Kanalisationsleitung)
- Neufestsetzung der Gemeinderatsbesoldung ab dem Jahr 2026
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025.