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Feuerwerksverbot zum 1. August

20. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brand­gefahr erlässt der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeinde­gebiet von Wegenstetten. Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbren­nen sämtlicher Feuerwerkskörper.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie den verantwor­tungsvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch, Tier und Natur.

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