Kopfzeile

Inhalt

Pferdemist - Stein des Anstosses

5. Oktober 2026

Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Diese Pflicht besteht nicht nur für Hundehalter. Auch Pferdehalter und Reiter werden angehalten, nach dem Ausritt den anfallenden Mist aufzu­nehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Verantwortungsvolles Verhalten und Sorgfalt tragen wesentlich zu einem guten Miteinander bei und fördern die Akzeptanz der verschiedenen Nutzungen von Wald- und Flurwegen sowie Quartierstrassen. Der Gemeinderat zählt auf eine gegenseitige Rücksichtnahme.

Icon